AGB Hundeschule Accord
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und maßgeblich für sämtliche Veranstaltungen von Auscha Beatty (im folgenden „Veranstalterin“ genannt). Bitte lesen Sie diese genau durch. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Der Inhalt der von der Veranstalterin zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibung der Ausschreibung und den Angaben in der von der Veranstalterin ausgestellten Teilnahmebestätigung bzw. Quittung. Die Veranstalterin behält sich eine kurzfristige Änderung des Veranstaltungsinhalts oder -Orts sowie eine zeitliche Verschiebung des Veranstaltungstermins aus nicht vorhersehbaren Gründen oder zur Berücksichtigung aktueller Veränderungen oder Erkenntnisse vor und wird den Teilnehmern hierüber vor Veranstaltungsbeginn umgehend informieren. Die Teilnehmer erklären hierzu ihr ausdrückliches Einverständnis.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von den Teilnehmern abhängt. Soweit die Leistungsbeschreibung die Vorbereitung auf eine Prüfung vorsieht, gewährleistet die Veranstalterin insbesondere nicht, das die Teilnehmer die Prüfung bestehen.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt per Email, Brief oder mündlich bei der Veranstalterin und wird mit Eingang bei der Veranstalterin für die Teilnehmer verbindlich. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur gesunde Hunde, die kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Hunde darstellen, an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen und durch Vorlage des Impfpasses die notwendigen Vorsorgeimpfungen zu dokumentieren.
Läufige Hündinnen sind von der Teilnahme an den Veranstaltungen ausgeschlossen, eine Rückerstattung der Seminargebühren erfolgt in diesem Fall nicht. Ersatzteilnehmer können selbstverständlich benannt werden. In Ausnahmefällen können, nach Absprache und Zustimmung mit der Veranstalterin, Sonderregelungen verabredet werden. Diese Sonderreglungen hängen vom Seminarinhalt, vom Läufigkeitsstadium der Hündin und von der Zusammensetzung der Teilnehmergruppe ab.
§ 3 Bezahlung
Der Preis für die Teilnahme an der Veranstaltung/ am Training ist bei Anmeldung, vor Beginn zu entrichten. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
§ 4 Rücktritt durch die Teilnehmer
Bei Verhinderung sind die Teilnehmer verpflichtet, die Stunde frühzeitig abzumelden, spätestens jedoch 24 Stunden vorher. Nicht oder zu spät abgemeldete Stunden werden als besucht berechnet.
§ 5 Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen oder die durch die teilnehmenden Hunde, andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jede Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Etwas abweichendes gilt nur, sofern die Veranstalterin solche Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat ; in diesem Fall ist diese Haftung auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers handelt. Jeder Veranstaltungsteilnehmer haften in vollem Umfang für Schäden die sein Hund verursacht. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein und ist vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
§ 6 Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Volketswil.